Kat. 2
Hierunter fallen Handschuhe zum Schutz vor mittleren Risiken, z.B. Schweißer- oder Industriehandschuhe. Diese Handschuhe müssen von einem in der EU akkreditierten Prüfinstitut zugelassen sein. Sie müssen mit Piktogrammen gekennzeichnet sein, die die Schutzfunktionen anzeigen. Ist ein Handschuh z.B. zum Schutz vor mechanischen Risiken gedacht, muss er mit dem Piktogramm der DIN EN 388 sowie 4 Ziffern versehen sein. Die Ziffern geben die Testergebnisse für Abrieb- festigkeit, Schnittfestigkeit, Weiterreißfestigkeit und Durchstichfestigkeit an.
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